Freiwillige Prüfungen

Auf Wunsch führen wir auch freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch.

Für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen schreibt der Gesetzgeber keine zwingende gesetzliche Abschlussprüfung vor. Doch durch eine freiwillige Abschlussprüfung kann das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Auch Gesellschaftsverträge können freiwillige Prüfungen erforderlich machen.