Jahresabschluss und Steuererklärung

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach handels- und/oder steuerrechtlichen Grundsätzen.

Jahresabschlüsse dienen oft als Grundlage für Entscheidungen von Kapitalgebern. Sie erhalten deshalb von uns qualitativ hochwertige, aussagekräftige und transparente Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, inklusive der entsprechenden Erstellungsberichte.

Ein detaillierter Jahresabschlussbericht dokumentiert die unternehmerische Rechnungslegung nach innen und außen. Je nach Gesamtsituation versehen wir Ihre Jahresabschlüsse auch mit einer qualifizierten Jahresabschlussbescheinigung. In Verbindung mit einem Rating kann diese Bescheinigung bei Kapitalgebern zu deutlich günstigeren Finanzierungskonditionen führen.

Mandanten, die ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Unternehmensregister www.unternehmensregister.de offenlegen, beraten wir umfassend zu allen Offenlegungsfragen.

Ein elementarer Faktor des unternehmerischen Risikomanagements ist es, die gesetzlichen Verpflichtungen im steuerlichen Bereich zu erfüllen. Wir unterstützen Sie hierbei durch die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte und die Erstellung von Steuererklärungen.

Steuerberatung betrachten wir als umfassenden Prozess, bei dem wir neben der Erstellung Ihrer Steuererklärungen für Sie auch Steuerbescheide prüfen, Einsprüche und Anträge erledigen und Sie im Bedarfsfall vor den finanzgerichtlichen Instanzen vertreten.