Elektronische Rechnung 2025
Rechtlicher Stand
- Ab dem 01. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung zur Pflicht, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger Unternehmer und im Inland ansässig sind (inländische B2B-Umsätze)
- Bereits ab 2025 müssen alle Unternehmer (auch Vermieter) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten
- Format: XRechnung; ZUGFeRD
Übergangsregelungen
- Bis Ende 2026 dürfen B2B-Umsätze aus 2025 und 2026 weiterhin als Papierrechnung sowie elektronische Rechnungen nach alter Definition mit Zustimmung des Rechnungsempfängers übermittelt werden
- Im Zeitraum 2027 bleiben die Regelungen gleich, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Rechnungssteller einen maximalen Vorjahresumsatz von 800.000 € erwirtschaftet haben darf
Praktische Anwendung
- Spätestens 2028 müssen alle Unternehmen auf E- Rechnung umgestellt sein
- Sie müssen prüfen, ab wann Sie zur Erstellung einer E-Rechnung verpflichtet sind
Übersicht