Elektronische Rechnung 2025

Rechtlicher Stand

  • Ab dem 01. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung zur Pflicht, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger Unternehmer und im Inland ansässig sind (inländische B2B-Umsätze)
  • Bereits ab 2025 müssen alle Unternehmer (auch Vermieter) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten
  • Format: XRechnung; ZUGFeRD

 

Übergangsregelungen

  • Bis Ende 2026 dürfen B2B-Umsätze aus 2025 und 2026 weiterhin als Papierrechnung sowie elektronische Rechnungen nach alter Definition mit Zustimmung des Rechnungsempfängers übermittelt werden
  • Im Zeitraum 2027 bleiben die Regelungen gleich, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Rechnungssteller einen maximalen Vorjahresumsatz von 800.000 € erwirtschaftet haben darf

 

Praktische Anwendung 

  • Spätestens 2028 müssen alle Unternehmen auf E- Rechnung umgestellt sein
  • Sie müssen prüfen, ab wann Sie zur Erstellung einer E-Rechnung verpflichtet sind

 

Übersicht

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