Wirtschaftsprüfung

Je nach Rechtsform und Größe eines Unternehmens schreibt der Gesetzgeber die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen vor. Für Banken, potentielle Anleger oder für die Öffentlichkeit stellt der Jahres- bzw. der Konzernabschluss eine Visitenkarte Ihres Unternehmens dar.

Gesetzliche Regelungen eröffnen dabei in vielen Bereichen bilanzpolitische Spielräume. Nutzen Sie diese und profitieren Sie von unserer Sachkenntnis und umfassenden Erfahrung.

Bei der Erstellung bzw. Prüfung von Jahresabschlüssen können sich Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Rechnungswesen, der Organisation oder in anderen Bereichen des Unternehmens ergeben. Wir informieren Sie darüber und geben gezielt Empfehlungen. Dabei wahren wir jederzeit den Grundsatz der prüferischen Unabhängigkeit.

Das Qualitätssicherungssystem, das wir in unserer Kanzlei eingerichtet haben, wird von unabhängigen Prüfern der Wirtschaftsprüferkammer beurteilt. Dabei geht es um die Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regeln), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung.